Wer Erspartes an die nächste Generation weitergeben möchte, will oft nicht nur Steuern sparen. Dafür kann es Sinn machen Wertpapiere bereits zu Lebzeiten an Kinder zu übertragen, sich aber die Nutzung der Erträge vorzubehalten. Das kann helfen, Finanzkompetenz aufzubauen und Freibeträge noch besser zu nutzen. Nießbrauch bei Immobilien kennen noch die meisten, wie funktioniert das allerdings bei einem Wertpapierdepot? Was gilt es da zu beachten?
Unverbindliches Erstgespräch vereinbarenViele kennen die Möglichkeit, die persönlichen Freibeträge, die sich alle zehn Jahre erneuern, für Schenkungen zu nutzen. So können zum Beispiel bis zu 400.000 Euro an eigene Kinder übertragen werden, aber nur 20.000 an nicht verwandte Personen. Es könnten aber noch ganz andere Summen steuerfrei weitergegeben werden. Das geht mit einem sogenannten „Nießbrauchdepot“.
Selbst bei einem moderat angesetzten Ertrag von 2,5 Prozent jährlich kann beispielsweise ein Vater an seine Tochter per Nießbrauchdepot fast drei Millionen Euro übergeben. Und zwar ohne dass Erbschafts- bzw. Schenkungssteuer fällig werden. Voraussetzung: Er fängt damit schon mit 40 Jahren an und feiert nach seinem 80. noch mindestens drei Geburtstage.
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„Immer nur das schenken, was man mit Sicherheit selbst nicht mehr braucht“, rät FAM-Finanzfachmann Ottmar Wolf. Hier gilt es, langfristig tragfähige Entscheidungen zu treffen, im Idealfall gemeinsam mit allen Betroffenen. Dabei sollte die eigene finanzielle Sicherheit im Alter nicht gefährdet sein. Es ist ganz entscheidend, alles im Blick zu haben – von eventuell bestehenden Rentenansprüchen über einen möglichst lückenlosen Versicherungsschutz bis zu Immobilieneigentum und Ersparnissen.
Schon bei der Finanzanalyse ist es ratsam, Experten wie einen unabhängigen Vermögensverwalter hinzuziehen. So lässt sich der Spielraum für eine langfristige Vermögensnachfolgeplanung verlässlich bestimmen. Werden hier Summen erreicht, die bei Schenkungen zu Steuerzahlungen führen könnten, sollte unbedingt ein versierter Steuerberater mit ins Boot geholt werden. Er kann berechnen, ob ein Nießbrauchdepot ein gutes Instrument ist, um in diesem individuellen Fall Vermögen steuergünstig zu übertragen. Gut zu wissen: Bei den meisten Schenkungen außerhalb der engeren Familie liegt der Freibetrag gerade einmal bei 20.000 Euro, Nießbrauch ist also nicht unbedingt nur ein Thema für Millionäre.
Die Idee des Nießbrauchdepots ist an sich simpel: Der Schenkende überträgt Wertpapiere, behält sich jedoch die Nutzung von etwa Dividenden oder Zinsen zu Lebzeiten vor. Allerdings gibt es nur wenige Anbieter, bei denen Aktien und Co. in dieser Form übertragen werden können. „Nicht jede Bank bietet die Möglichkeit, dass Wertpapiere einem neuen Inhaber geschenkt werden, aber die Erträge weiter dem Schenker zugerechnet werden“, sagt René Niemann, Leiter der Vermögensnachfolge bei der V-Bank. Es kann somit notwendig sein, erst ein neues Depot bei einem Spezialanbieter einzurichten, wie diesem Münchner Institut, das sich ganz auf Vermögensverwalterkunden fokussiert.
Im Prinzip würde es rechtlich ausreichen, Wertpapiere in ein solches Depot einfach zu übertragen, was aber durchaus zu Problemen führen kann. „Ein professionell formulierter Schenkungsvertrag ist absolut empfehlenswert“, rät Rechtsanwalt Dr. Jasper von Hoerner von der LKC Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Niederlassung Gmund am Tegernsee. Der Vertrag sollte klare Regelungen für die zukünftige Verwaltung des Depots und Optionen für gewisse Notfälle enthalten. Was passiert zum Beispiel, wenn der Beschenkte vorzeitig verstirbt oder der Schenker verarmt? Solche Notfallsituationen mitzudenken und Rückfallklauseln zu formulieren, die aber nicht die Anerkennung durch das Finanzamt gefährden, ist nichts für Laien. „An einem versierten Rechtsanwalt, der hier beim Aufsetzen hilft, sollte auf keinen Fall gespart werden“, rät auch Experte René Niemann. Der Gang zu einem Notar ist dagegen bei einem Nießbrauchdepot – anders als beim Immobilienpendant – nicht zwingend nötig.
Ist der Vertrag unterschrieben, muss das Finanzamt informiert werden. Denn grundsätzlich sind Schenkungen von beiden Seiten innerhalb von drei Monaten nach Vollzug zu melden. Damit der Nießbrauchvorbehalt korrekt angerechnet werden kann, wird in der Regel der Schenkungsvertrag mit nachvollziehbarer Ertragsprognose eingereicht.
Welchen Wertminderungseffekt der Nießbrauch hat, hängt maßgeblich von der verbleibenden statistischen Lebenserwartung des Schenkenden ab. Je nach Alter sind zudem Mindestlaufzeiten gesetzlich festgelegt. Der Schenkende muss nach der Übertragung noch ein paar Jahre den Nießbrauch nutzen, damit dieser voll wirksam wird. Nießbrauchmodelle sind deswegen eher für die langfristige Planung als für Last-Minute Entscheidungen geeignet.
Die Struktur des Vermögens sollte von Zeit zu Zeit angepasst werden, um sowohl den Vermögenswert für den Beschenkten als auch den Nießbrauch des Schenkenden zu sichern. Dies kann eine optimale Gelegenheit sein, die nachfolgende Generation an das Thema langfristige strategische Kapitalanlage heranzuführen. Das ist vielen Schenkenden bei Nießbrauchdepots oft mindestens so wichtig wie der Steuerspareffekt.
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Wer über einen langfristig geplanten Übergang von Vermögen nachdenkt, der sollte die Möglichkeit eines Nießbrauchvorbehaltes an Wertpapieren kennen. Bei Immobilien haben das noch viele als Option im Kopf, bei Aktien und Co. erwägen das nur wenige. Dabei ist es eine Konstruktion, die viele Vorteile bietet, sowohl steuerlich als auch strategisch.
Es ist wichtig, zunächst die eigene Vermögensnachfolge im Gesamtkontext zu betrachten und hier Klarheit zu gewinnen. Dazu gehört es, eine tragfähige Altersvorsorgelösung aufzubauen, die einen angenehmen Lebensabend mit hoher finanzieller Sicherheit gewährleistet. Sind diese Dinge geklärt, kann festgelegt werden, wer, wann und wie bedacht oder eben auch bewusst nicht berücksichtigt werden soll. Hier können dann verschiedene Nießbrauchmodelle neben anderen Optionen ein sehr vorteilhaftes Instrument sein, solche Vorstellungen mit strategischer Weitsicht umzusetzen.
Sich keine kompetente Hilfe zu suchen. Damit ein Nießbrauchdepot seine optimale Wirkung entfaltet, sollten erfahrene Fachleute zu Rate gezogen werden. Zum Beispiel ein Vermögensverwalter, der die finanzielle Gesamtsituation im Ganzen bewerten und eine anerkannte Prognose zum Jahreswert geben kann. Dazu gehört auch die Hilfe eines Steuerberaters, der so etwas nicht zum ersten Mal macht. Nur mit der richtigen Beratung kann ein Nießbrauchdepot optimal zu einer effektiven und tragfähigen Lösung beitragen, das gilt auch für das Thema Schenkungsvertrag.
Meiner Meinung nach ist er sogar essenziell. Denn ein sauber formulierter Schenkungsvertrag hilft nicht nur bei der Meldung an das Finanzamt. Er gewährleistet, dass die Ziele und die Sicherheit des Schenkenden gewahrt bleiben. Hier lässt sich zum Beispiel regeln, dass die Verwaltung des Vermögens gemeinschaftlich erfolgt. So etwas rechtssicher zu formulieren, ist eine Aufgabe für einen Rechtsanwalt, dessen Rat Schenkende unbedingt einholen sollten.
Es ist zwar grundsätzlich eher ein Modell für größere Summen, die über den Schenkungsfreibeträgen liegen. Pauschal lässt sich das trotzdem nicht beantworten. Denn es gibt Konstellationen, bei denen kein hoher persönlicher Freibetrag vorliegt oder der steuerfreie Schenkungsspielraum bereits ausgereizt wurde. Auch hier können Nießbrauchmodelle eine vorteilhafte Option sein.
Nießbrauchdepots sind kein sinnvolles Instrument, um Vermögen erst am Sterbebett zu übertragen. Denn der Nießbrauch verbraucht sich vollumfänglich erst nach einer altersabhängigen Mindestdauer. Im Prinzip gilt, je eher, desto besser. Denn die Höhe des Kapitalwertes des Nießbrauchs, der dem Finanzamt angezeigt wird, ist abhängig von der statistischen Lebenserwartung des Schenkenden.
Nein, denn durch den Vorbehalt eines Nießbrauchs können die Vermögensnachfolger behutsam an das Thema Finanzplanung herangeführt werden. In der Regel erfolgt die Verwaltung gemeinschaftlich mithilfe von oft langjährig vertrauten Experten. Auf diese Weise kann sich die Finanzkompetenz langsam entwickeln. Meist steht dabei langfristige Vermögensstabilität und Ertragssicherheit im Vordergrund. Das alles erhöht die Wahrscheinlichkeit, dass das Kapital auch nach dem Ableben des Schenkenden diesem Beispiel folgend angelegt wird und nicht in kurzfristigen Konsum oder in riskante Geschäfte fließt.