Der erste offizielle Brief, den der Nachwuchs nach seiner Geburt erhält, ist die Mitteilung der neuen Steuernummer. Denn jeder Bürger, der in einem Melderegister in Deutschland erfasst ist, erhält automatisch seine Steuer-Identifikationsnummer. Die Nummer wird seit 2008 automatisch durch das Bundeszentralamt für Steuern vergeben und mitgeteilt. Sie gilt lebenslang, auch nach einem Umzug oder einer Heirat. Auch wenn die Mühlen der Bürokratie häufig langsam mahlen, wenn es um die Steuern geht, sind sie überraschend effizient. Es hat aber auch Vorteile, denn mit der Nummer kann man jetzt das Kindergeld beantragen und auch der steuerliche Freibetrag auf Kapitaleinkünfte pro Kind und Jahr über 801 Euro steht jetzt zur Verfügung.
Letzteren nutzen aber viele Eltern häufig gar nicht aus. Denn immer noch dominiert mit dem Sparbuch eine wenige lukrative Sparform den Markt. Über Jahrzehnte galt das Sparbuch als der Deutschen liebstes Kind. Ein Produkt für Groß und Klein. Eltern, Großeltern oder Paten sorgten mit dem Sparbuch für das Kind vor, indem sie Geld auf seinen Namen anlegten. Zinsen gibt es jedoch schon lange nicht mehr und ob man seinem Nachwuchs bei fast 7 Prozent Inflation damit langfristig eine Freude macht, sei dahingestellt. Gerne wird auch immer noch häufig auf Bausparverträge oder Lebensversicherungen zurückgegriffen. Wesentlich bessere Renditen lassen sich damit aber auch nicht erzielen. Die höheren Vertriebskosten stellen bei diesen Produkten nur den Vermittler zufrieden.
Glücklicherweise haben sich in den letzten Jahren Fondssparplänen als renditestarke Alternative zum Sparbuch etabliert. Bei Fondssparplänen wird jeden Monat eine bestimmte Summe in ausgewählte Fonds investiert. Bei manchen Depotbanken reichen bereits 10 Euro im Monat und häufig fällt für Minderjährige keine Depotgebühr an. Dabei ist man nicht gebunden, man kann auch außerplanmäßig Geld einzahlen oder Zahlungen aussetzen. Zudem kann man frei über das Geld verfügen und jederzeit auf das Geld zurückgreifen. Gerade bei einem langfristigen Anlagehorizont lohnen sich solche Sparpläne, da so normale Börsenschwankungen ausgeglichen werden können. Denn in der Vergangenheit war es so, dass es über einen langen Zeitraum aufwärts geht. Zudem profitiert der Sparer vom Durchschnittskosteneffekt. Allerdings werden die Depots oft auf den Namen der Eltern abgeschlossen. Später erfolgt dann die Schenkung. Das hat zwar den Vorteil, dass man die Kontrolle über das Geld behält. Den eigenen Sparerfreibetrag des Kindes in Höhe von 801 Euro p.a. kann man dann aber nicht nutzen.
Aus diesem Grund ist es sinnvoll, das Depot sofort auf den Namen des Kindes einzurichten. Es gilt der Grundsatz sparen für Kinder „im Namen der Kinder“. Bis zur Volljährigkeit behalten die erziehungsberechtigten Eltern als gesetzlicher Vertreter die Kontrolle über das Depot. Vor allem lassen sich dann alle steuerlichen Freibeträge nutzen. Denn neben dem eigenen Steuerfreibetrag steht dem Kind auch der steuerliche Grundfreibetrag in Höhe von 10.347 Euro zur Verfügung. Bis zu dieser Höhe kann man steuerfrei Einnahmen verbuchen. Das bedeutet, ein Kind kann derzeit die Summe von 11.148 Euro steuerfrei pro Jahr „verdienen“. Diese Einnahmen wirken sich auch nicht auf das Kindergeld aus, das ist bis zur Volljährigkeit unabhängig von der Einnahmesituation des Kindes. Vermögen, das auf einem Kinderkonto- oder Depot angelegt wird, gehört rechtlich und steuerrechtlich dem Kind. Die Eltern haben lediglich bis zum Erreichen der Volljährigkeit eine Kontovollmacht und das Sorgerecht über das Vermögen. Das bedeutet auch, dass Eltern Verfügungen aus dem Kinderdepot nur zu Zwecken und Bedürfnissen des Kindes vornehmen dürfen. Die Finanzierung der Ausbildung oder eines Führerscheines wäre also möglich. Eine Entnahme für die Anzahlung eines neuen Autos der Eltern eher nicht.
Lediglich für gesetzlich Krankenversicherte gilt hier eine Einschränkung. Denn wenn der Nachwuchs kostenfrei in der Familienversicherung mitversichert ist, dürfen die jährlichen Einnahmen den Betrag von 6.441 Euro nicht überschreiten. Ansonsten endet die kostenfreie Mitversicherung und es ist eine eigene Versicherung notwendig. Kinder von Privatversicherten haben dieses Problem nicht, da das Kind ohnehin eine eigene Versicherung hat.
Um sich den Aufwand einer jährlichen Steuererklärung für ihr Kind zu ersparen, ist es sinnvoll beim Finanzamt eine Nichtveranlagungsbescheinigung zu beantragen. Dafür darf ihr Kind nicht mehr als 11.148 Euro an Kapitalerträgen haben. Wenn eine NV-Bescheinigung bei der Depotbank vorliegt, werden keine Steuern an das Finanzamt abgeführt. Diese hat in der Regel eine Gültigkeit von drei Jahren. Zusätzlich sollte man darauf achten, dass man die steuerlichen Freibeträge regelmäßig ausschöpft. Das setzt ein aktives Management des Depots voraus. Positionen, in denen ein höherer Gewinn aufgelaufen ist, sollten dann verkauft werden. Das Geld sollte dann sofort wieder im Depot reinvestiert werden.
Der größte Vorteil eines Fondssparplans liegt jedoch darin, dass Kinder und Jugendliche auf diese Art und Weise frühzeitig erste Erfahrungen mit Wertpapieren sammeln können. Darüber hinaus erhalten sie ein Gefühl für Risiken und können wertvolle Erfahrungen für die Zukunft sammeln. Denn wer sich in finanziellen Themen nicht auskennt, begeht schnell entsprechend große und häufig teure Fehler. Der beste Freund für einen Kinderfondssparplan ist jedoch die Zeit. Wer frühzeitig anfängt, ermöglicht seinem Nachwuchs einen guten Start in das eigenständige Leben. Wenn man zum Beispiel die Hälfte des Kindergeldes, also circa 100 Euro im Monat über einen Sparplan investiert und über eine Laufzeit von 18 Jahren eine Rendite von 3 Prozent unterstellt, ergibt sich ein Vermögen von über 28.551 Euro. Bei 6 Prozent und gleicher Sparrate sind es schon mehr als 38.000 Euro. Wenn man dann die Freibeträge richtig nutzt, spart man auch noch steuerfrei. Den Erhalt der Steuer-Identifikationsnummer sollte man dann ruhig als Aufforderung verstehen, um mit dem Sparplan für den Nachwuchs zu beginnen.