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  string(7545) "Die Deutschen sind so reich wie niemals zuvor. Dabei gibt es in Deutschland vor allem einen Weg zum Reichtum: "Die Erbschaft". Vermögen im Wert von 260 Milliarden Euro, schätzt das Deutsche Institut für Altersvorsorge, wechseln künftig den Besitzer und zwar Jahr für Jahr. Das ist etwas mehr als das Bruttoinlandsprodukt von Lettland, Litauen, Ungarn und Bulgarien zusammen. Deutschland erlebt gegenwärtig die größte Erbschaftswelle seiner Geschichte. Erstmals nämlich nähert sich eine Generation dem Lebensende, die mehr als 70 Jahre Zeit hatte, Wohlstand aufzubauen, ohne Krieg, ohne Hyperinflation oder Währungsreform. So entstanden vor allem in Westdeutschland ungeheure Vermögen. Soziologen sprechen bereits von der „Generation Goldener Löffel“.

Eine ganz besondere Erbschaftsgeschichte

Zumindest wenn der Erblasser nicht so exzentrisch ist, wie der Amerikaner Wellington Burt . Er war ein erfolgreicher Industrieller, der zu Lebzeiten schon einen sehr aufwendigen Lebensstil pflegte und offensichtlich von seinen direkten Nachkommen nicht viel hielt. Er starb bereits im März 1919, aber die Testamentsvollstreckung zog sich fast 100 Jahre hin. Vor seinem Tod hatte er testamentarisch verfügt, dass sein Vermögen erst dann ausgezahlt werden dürfe, wenn der letzte ihm noch persönlich bekannte Enkel selbst 21 Jahre tot sei. Erst als die Frist im November 2010 endlich auslief, konnten sich zwölf Nachkommen im Alter zwischen 19 und 94 Jahren ein mittlerweile gut verzinstes Vermögen von 100 Millionen Dollar teilen. Gut Ding will Weile haben. Im deutschen Erbrecht ist ein Fall wie in der Burt-Familie allerdings nicht denkbar. Hier gilt im Grundsatz, dass im Testament nur bedacht werden kann, wer zu diesem Zeitpunkt auch lebt.

„Nach mir die Sintflut“ ist keine gute Strategie

Dieser ohne Zweifel besondere Fall zeigt, das die Weitergabe des Vermögens an die nächste Generation gestaltet werden kann. Es sollte ein Prozess in mehreren Stufen sein und eine gute Planung ist dabei nötig. „Nach mir die Sintflut“ ist bei der Weitergabe des Vermögens an die jüngere Generation keine gute Devise. Vor allem weil in Deutschland bei der Erbschaftssteuer fast paradiesische Zustände herrschen. Dabei ist Erben und Vererben in Deutschland keine reine Privatsache. Der Gesetzgeber gibt die Regeln vor und zwar mit dem Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG). Wer als gesetzlicher Erbe erbt oder per Testament als Begünstigter eingesetzt wird, muss auf das geerbte Vermögen grundsätzlich Erbschaftsteuer zahlen.Vorausgesetzt das Erbe wird angenommen.

Hohe Freibeträge

Allerdings gibt es steuerliche Freibeträge.  Dabei ist es egal, ob es sich dabei um eine Erbschaft, ein Vermächtnis, einen Pflichtteil oder eine Schenkung handelt. Das bedeutet, erst wenn der Betrag eine bestimmte Höhe überschreitet, sind überhaupt Steuern fällig. Der Steuerfreibetrag ist umso höher, je enger die verwandtschaftliche Beziehung ist. Ehepartner können bis zu 500.000 Euro erben, ohne Erbschaftsteuer zahlen zu müssen. Kinder können 400.000 Euro steuerfrei erhalten und zwar von jedem Elternteil. Großeltern können ihren Enkeln 200.000 Euro überlassen, ohne dass der Fiskus zugreift. Geschwistern, Nichten, Neffen und Lebensgefährten steht ein Freibetrag von 20.000 Euro zu. Nach Abzug des jeweiligen Freibetrags muss der Wert des Erbes versteuert werden. Auch hierbei gilt, je enger die verwandtschaftliche Beziehung ist, desto weniger Steuern werden fällig.

Zusätzlich günstige Steuersätze

Am günstigsten ist der Steuersatz in Steuerklasse eins, zu der Eheleute und eingetragene Lebenspartner, Eltern, Kinder und deren direkte Nachkommen zählen. Entscheidend ist hier die Höhe des steuerpflichtigen Erwerbs. Das ist jene Summe, die nach Abzug des jeweiligen Freibetrags übrigbleibt. Liegt sie unter 75.000 Euro, gilt in der Steuerklasse eins der niedrigste Satz. Dieser beträgt lediglich 7 Prozent. Dieser Satz steigert sich nach der jeweiligen Vermögenshöhe in sieben Stufen bis hin zu 30 Prozent. Ein solcher Steuersatz wird in Steuerklasse eins erst bei einem Vermögen von über 26 Millionen Euro erreicht. Geschwister, deren Kinder, Schwiegerkinder und -eltern sowie geschiedene Partner gehören zur Steuerklasse zwei. Hier liegt der niedrigste Steuersatz bei 15 Prozent und erhöht sich bis auf 43 Prozent. Zur Steuerklasse drei zählen alle übrigen Personen. Das können entferntere Verwandte, Lebensgefährten oder Freunde sein. Der niedrigste Steuersatz beträgt 30 Prozent und steigert sich je nach Vermögenswert bis auf 50 Prozent.

Das Konzept des Nießbrauches

Von besonderer Bedeutung ist dabei, diese Freibeträge können alle zehn Jahre genutzt werden. So kann bei einer entsprechend frühzeitigen Planung einiges zusammenkommen. Hat beispielsweise ein vermögendes Ehepaar zwei Kinder, so können sowohl der Mann als auch die Frau an jedes ihrer Kinder 400.000 Euro steuerfrei übertragen. Das macht zusammen immerhin 1,6 Millionen Euro. Und diese steuerfreien Schenkungen können sie dann alle zehn Jahre wiederholen. Es kann also durchaus Sinn machen, Teile des Vermögens schon zu Lebzeiten zu übertragen. Von besonderer Bedeutung ist dabei das Konzept des Nießbrauchs. Allgemein bekannt und häufig genutzt wird diese Lösung bei Immobilien. Der Nießbrauch kann aber auch bei Wertpapieren eingesetzt werden. Neben den steuerlichen Vorteilen hat dieser Weg noch einen interessanten Nebeneffekt. Die abgebende Generation behält damit die Kontrolle über das Vermögen. Entnahmen durch die Erben sind dabei ohne Zustimmung der Erblasser nämlich nicht möglich. Konkret heißt das, ein Wertpapierdepot wird an den oder die Erben übertragen, die Vererbenden aber behalten sich das Recht an den Zinsen oder Dividenden selbst vor, wobei diese auch dort versteuert werden. Kursgewinne werden dem Beschenkten zugerechnet.

Man zieht sich nicht aus, bevor man ins Bett geht

Im Rheinland sagt der Volksmund: „Man zieht sich nicht aus, bevor man ins Bett geht.“ Eine der wichtigsten Fragen, die man sich stellen sollte, bevor man Geld, Haus oder Unternehmen an seine Kinder schenkt, sollte demnach lauten: Reicht das restliche Vermögen aus, um damit den Lebensunterhalt bis zum Tod zu finanzieren? Können hohe Kosten im Pflegefall gedeckt werden? Wer sein Vermögen großzügig verschenkt, darf nicht daraufsetzen, dass der Staat als Financier einspringt, wenn einem im Alter das Geld ausgeht. Als Entscheidungsgrundlage empfiehlt sich ein vollständiger Finanzplan. Dieser bildet das Fundament einer strategischen Vermögensübertragung. Mit einer langfristigen Planung lassen sich auch große Vermögen steuergünstig übertragen. Aber Vorsicht, Schenkungen lassen sich leider nicht problemlos rückgängig machen, wenn es später zu finanziellen Engpässen beim Schenkenden oder zu Streitigkeiten kommt. Wer den Familienfrieden und das hart erarbeitete Vermögen bewahren will, sollte sich also frühzeitig und sorgfältig mit seiner Nachlassplanung auseinandersetzen und die Hilfe von unabhängigen Experten hinzuziehen. Denn wie stellte schon der Schriftstellers Peter Ustinov treffend fest: „Es macht wenig Sinn, der reichste Mann auf dem Friedhof zu sein.“" ["post_title"]=> string(27) "Generation Goldener Löffel" ["post_excerpt"]=> string(120) "Die Deutschen sind so reich wie niemals zuvor. Dabei gibt es in Deutschland vor allem einen Weg zum Reichtum: das Erbe. " ["post_status"]=> string(7) "publish" ["comment_status"]=> string(4) "open" ["ping_status"]=> string(4) "open" ["post_password"]=> string(0) "" ["post_name"]=> string(27) "generation-goldener-loeffel" ["to_ping"]=> string(0) "" ["pinged"]=> string(0) "" ["post_modified"]=> string(19) "2021-08-23 11:29:13" ["post_modified_gmt"]=> string(19) "2021-08-23 09:29:13" ["post_content_filtered"]=> string(0) "" ["post_parent"]=> int(0) ["guid"]=> string(36) "https://portfolio-concept.de/?p=5882" ["menu_order"]=> int(0) ["post_type"]=> string(4) "post" ["post_mime_type"]=> string(0) "" ["comment_count"]=> string(1) "0" ["filter"]=> string(3) "raw" }

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Die Deutschen sind so reich wie niemals zuvor. Dabei gibt es in Deutschland vor allem einen Weg zum Reichtum: „Die Erbschaft“. Vermögen im Wert von 260 Milliarden Euro, schätzt das Deutsche Institut für Altersvorsorge, wechseln künftig den Besitzer und zwar Jahr für Jahr. Das ist etwas mehr als das Bruttoinlandsprodukt von Lettland, Litauen, Ungarn und Bulgarien zusammen. Deutschland erlebt gegenwärtig die größte Erbschaftswelle seiner Geschichte. Erstmals nämlich nähert sich eine Generation dem Lebensende, die mehr als 70 Jahre Zeit hatte, Wohlstand aufzubauen, ohne Krieg, ohne Hyperinflation oder Währungsreform. So entstanden vor allem in Westdeutschland ungeheure Vermögen. Soziologen sprechen bereits von der „Generation Goldener Löffel“.

Eine ganz besondere Erbschaftsgeschichte

Zumindest wenn der Erblasser nicht so exzentrisch ist, wie der Amerikaner Wellington Burt . Er war ein erfolgreicher Industrieller, der zu Lebzeiten schon einen sehr aufwendigen Lebensstil pflegte und offensichtlich von seinen direkten Nachkommen nicht viel hielt. Er starb bereits im März 1919, aber die Testamentsvollstreckung zog sich fast 100 Jahre hin. Vor seinem Tod hatte er testamentarisch verfügt, dass sein Vermögen erst dann ausgezahlt werden dürfe, wenn der letzte ihm noch persönlich bekannte Enkel selbst 21 Jahre tot sei. Erst als die Frist im November 2010 endlich auslief, konnten sich zwölf Nachkommen im Alter zwischen 19 und 94 Jahren ein mittlerweile gut verzinstes Vermögen von 100 Millionen Dollar teilen. Gut Ding will Weile haben. Im deutschen Erbrecht ist ein Fall wie in der Burt-Familie allerdings nicht denkbar. Hier gilt im Grundsatz, dass im Testament nur bedacht werden kann, wer zu diesem Zeitpunkt auch lebt.

„Nach mir die Sintflut“ ist keine gute Strategie

Dieser ohne Zweifel besondere Fall zeigt, das die Weitergabe des Vermögens an die nächste Generation gestaltet werden kann. Es sollte ein Prozess in mehreren Stufen sein und eine gute Planung ist dabei nötig. „Nach mir die Sintflut“ ist bei der Weitergabe des Vermögens an die jüngere Generation keine gute Devise. Vor allem weil in Deutschland bei der Erbschaftssteuer fast paradiesische Zustände herrschen. Dabei ist Erben und Vererben in Deutschland keine reine Privatsache. Der Gesetzgeber gibt die Regeln vor und zwar mit dem Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG). Wer als gesetzlicher Erbe erbt oder per Testament als Begünstigter eingesetzt wird, muss auf das geerbte Vermögen grundsätzlich Erbschaftsteuer zahlen.Vorausgesetzt das Erbe wird angenommen.

Hohe Freibeträge

Allerdings gibt es steuerliche Freibeträge.  Dabei ist es egal, ob es sich dabei um eine Erbschaft, ein Vermächtnis, einen Pflichtteil oder eine Schenkung handelt. Das bedeutet, erst wenn der Betrag eine bestimmte Höhe überschreitet, sind überhaupt Steuern fällig. Der Steuerfreibetrag ist umso höher, je enger die verwandtschaftliche Beziehung ist. Ehepartner können bis zu 500.000 Euro erben, ohne Erbschaftsteuer zahlen zu müssen. Kinder können 400.000 Euro steuerfrei erhalten und zwar von jedem Elternteil. Großeltern können ihren Enkeln 200.000 Euro überlassen, ohne dass der Fiskus zugreift. Geschwistern, Nichten, Neffen und Lebensgefährten steht ein Freibetrag von 20.000 Euro zu. Nach Abzug des jeweiligen Freibetrags muss der Wert des Erbes versteuert werden. Auch hierbei gilt, je enger die verwandtschaftliche Beziehung ist, desto weniger Steuern werden fällig.

Zusätzlich günstige Steuersätze

Am günstigsten ist der Steuersatz in Steuerklasse eins, zu der Eheleute und eingetragene Lebenspartner, Eltern, Kinder und deren direkte Nachkommen zählen. Entscheidend ist hier die Höhe des steuerpflichtigen Erwerbs. Das ist jene Summe, die nach Abzug des jeweiligen Freibetrags übrigbleibt. Liegt sie unter 75.000 Euro, gilt in der Steuerklasse eins der niedrigste Satz. Dieser beträgt lediglich 7 Prozent. Dieser Satz steigert sich nach der jeweiligen Vermögenshöhe in sieben Stufen bis hin zu 30 Prozent. Ein solcher Steuersatz wird in Steuerklasse eins erst bei einem Vermögen von über 26 Millionen Euro erreicht. Geschwister, deren Kinder, Schwiegerkinder und -eltern sowie geschiedene Partner gehören zur Steuerklasse zwei. Hier liegt der niedrigste Steuersatz bei 15 Prozent und erhöht sich bis auf 43 Prozent. Zur Steuerklasse drei zählen alle übrigen Personen. Das können entferntere Verwandte, Lebensgefährten oder Freunde sein. Der niedrigste Steuersatz beträgt 30 Prozent und steigert sich je nach Vermögenswert bis auf 50 Prozent.

Das Konzept des Nießbrauches

Von besonderer Bedeutung ist dabei, diese Freibeträge können alle zehn Jahre genutzt werden. So kann bei einer entsprechend frühzeitigen Planung einiges zusammenkommen. Hat beispielsweise ein vermögendes Ehepaar zwei Kinder, so können sowohl der Mann als auch die Frau an jedes ihrer Kinder 400.000 Euro steuerfrei übertragen. Das macht zusammen immerhin 1,6 Millionen Euro. Und diese steuerfreien Schenkungen können sie dann alle zehn Jahre wiederholen. Es kann also durchaus Sinn machen, Teile des Vermögens schon zu Lebzeiten zu übertragen. Von besonderer Bedeutung ist dabei das Konzept des Nießbrauchs. Allgemein bekannt und häufig genutzt wird diese Lösung bei Immobilien. Der Nießbrauch kann aber auch bei Wertpapieren eingesetzt werden. Neben den steuerlichen Vorteilen hat dieser Weg noch einen interessanten Nebeneffekt. Die abgebende Generation behält damit die Kontrolle über das Vermögen. Entnahmen durch die Erben sind dabei ohne Zustimmung der Erblasser nämlich nicht möglich. Konkret heißt das, ein Wertpapierdepot wird an den oder die Erben übertragen, die Vererbenden aber behalten sich das Recht an den Zinsen oder Dividenden selbst vor, wobei diese auch dort versteuert werden. Kursgewinne werden dem Beschenkten zugerechnet.

Man zieht sich nicht aus, bevor man ins Bett geht

Im Rheinland sagt der Volksmund: „Man zieht sich nicht aus, bevor man ins Bett geht.“ Eine der wichtigsten Fragen, die man sich stellen sollte, bevor man Geld, Haus oder Unternehmen an seine Kinder schenkt, sollte demnach lauten: Reicht das restliche Vermögen aus, um damit den Lebensunterhalt bis zum Tod zu finanzieren? Können hohe Kosten im Pflegefall gedeckt werden? Wer sein Vermögen großzügig verschenkt, darf nicht daraufsetzen, dass der Staat als Financier einspringt, wenn einem im Alter das Geld ausgeht. Als Entscheidungsgrundlage empfiehlt sich ein vollständiger Finanzplan. Dieser bildet das Fundament einer strategischen Vermögensübertragung. Mit einer langfristigen Planung lassen sich auch große Vermögen steuergünstig übertragen. Aber Vorsicht, Schenkungen lassen sich leider nicht problemlos rückgängig machen, wenn es später zu finanziellen Engpässen beim Schenkenden oder zu Streitigkeiten kommt. Wer den Familienfrieden und das hart erarbeitete Vermögen bewahren will, sollte sich also frühzeitig und sorgfältig mit seiner Nachlassplanung auseinandersetzen und die Hilfe von unabhängigen Experten hinzuziehen. Denn wie stellte schon der Schriftstellers Peter Ustinov treffend fest: „Es macht wenig Sinn, der reichste Mann auf dem Friedhof zu sein.“

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