Viele Menschen beschäftigen sich nur ungern mit ihrem Testament oder ihrer Nachlassplanung. In Deutschland ist das Erben immer noch ein Tabuthema. Laut einer aktuellen Studie der Deutschen Bank beschäftigen sich 64 Prozent der Bundesbürger nur ungern damit, obwohl die Vermögenswerte wie Immobilien und Wertpapierdepots stetig steigen. Obwohl es für jede Familie wichtig wäre, klare Regelungen zu treffen, schieben viele dieses Thema vor sich her. Experten sprechen in diesem Zusammenhang häufig den Satz aus: “Erbschaftsteuer ist eine Dummensteuer, zahlen nur die, die sich nicht kümmern.” Es ist ein offenes Geheimnis, dass die Erbschaftsteuer oft nur die Uninformierten trifft. Denn bei Übertragungen an Ehepartner und Kinder gibt es fast immer legale Wege, das Finanzamt außen vor zu lassen, ganz gleich wie hoch das Vermögen ist. Das Einzige, was man dafür braucht, ist Zeit und den Willen zur Gestaltung. Ohne eine durchdachte Planung können unnötige Konflikte oder hohe Erbschaftsteuern entstehen. Eine häufig genutzte Form ist das Berliner Testament, das jedoch in der heutigen Zeit oft nicht mehr ideal ist.
Beim Berliner Testament setzen sich Ehepaare gegenseitig als Alleinerben ein. Das bedeutet, dass beim Tod eines Partners der andere alles erbt. Die Kinder bekommen erst etwas, wenn beide Elternteile gestorben sind. Das klingt zwar einfach, kann aber erhebliche Nachteile mit sich bringen. Ein wichtiger Punkt dabei ist die Erbschaftsteuer. Jedes Kind hat pro Elternteil einen Freibetrag von 400.000 Euro. Dieser Freibetrag wird aber im Berliner Testament beim Tod des ersten Elternteils nicht genutzt, weil die Kinder nichts erben. Erst wenn der zweite Elternteil stirbt, fällt das gesamte Vermögen auf einmal an die Kinder. Dadurch müssen sie oft viel Steuern zahlen. Ein Beispiel zur Verdeutlichung: Eine Familie besitzt ein Einfamilienhaus im Wert von 800.000 Euro und ein Wertpapierdepot über 400.000 Euro. Zusammen also 1,2 Millionen Euro. Stirbt der Vater, erbt die Mutter alles. Das Familienheim nimmt im deutschen Erbschaftsteuerrecht (§ 13 Abs. 1 Nr. 4b ErbStG) eine Sonderrolle ein, weil der Gesetzgeber den überlebenden Partner schützen will. Er soll nicht gezwungen sein, das gemeinsame Zuhause zu verkaufen, nur um die Erbschaftsteuer zahlen zu können. Sofern die Ehefrau im Familienheim wohnen bleibt (mindestens 10 Jahre) ist die Vererbung komplett steuerfrei, und zwar unabhängig vom Wert der Immobilie. Der Freibetrag des Kindes für den Vater verfällt. Stirbt später die Mutter, erbt das Kind die gesamten 1,2 Millionen Euro. Nach Abzug seines Freibetrags von 400.000 Euro muss es 800.000 Euro versteuern. Neben den Steuerproblemen gibt es ein weiteres Problem. Sobald ein Partner verstorben ist, kann der andere das Testament oft nicht mehr ändern. Das ist schwierig, wenn sich in den nächsten Jahren etwas im Leben oder in der Familie verändert.
Das Supervermächtnis ist eine moderne und viel flexiblere Gestaltung. Auch hier setzen sich die Eheleute gegenseitig als Erben ein. Zusätzlich bekommt der überlebende Partner aber ein besonderes Recht. Er darf entscheiden, ob er nach dem Tod des ersten Partners schon einen Teil des Vermögens an die Kinder weitergibt. Dadurch kann er nachträglich die Freibeträge der Kinder nutzen, die beim ersten Erbfall sonst verloren gingen. Das spart oft sehr viel Erbschaftsteuer. Der überlebende Partner kann frei entscheiden, was sinnvoll ist. Er kann zum Beispiel schauen, wie hoch das Vermögen ist und wie es den Kindern gerade geht. Passt alles, kann er einen Teil des Vermögens auf die Kinder übertragen. Sehr häufig wird dabei der sogenannte Nießbrauch genutzt. Das bedeutet, dass das Kind zwar Eigentümer wird, der überlebende Elternteil aber weiterhin im Haus wohnen darf oder Erträge wie Mieten und Zinsen behalten kann. So bleibt die finanzielle Sicherheit erhalten.
Das Supervermächtnis kann außerdem helfen, Streit in der Familie zu vermeiden. Kinder, die beim Berliner Testament im ersten Schritt leer ausgehen, könnten ihren Pflichtteil einfordern. Das kann für den überlebenden Elternteil teuer werden. Denn ein Pflichtteil muss in bar geleistet werden. Beim Supervermächtnis lassen sich solche Konflikte besser steuern. Damit das Finanzamt das Supervermächtnis akzeptiert, muss der überlebende Partner innerhalb von etwa zwei Jahren entscheiden, ob er die Option nutzen will. Wer zu lange wartet, riskiert steuerliche Nachteile.
Familienstrukturen werden immer unterschiedlicher, Vermögen werden größer und vieles ist komplizierter als früher. Deshalb ist es wichtig, sich beraten zu lassen. Ein handschriftliches Testament wirkt zwar günstig, führt aber oft zu Problemen oder zusätzlichen Kosten. Zwar locken Musterbücher und Online-Generatoren mit geringen Kosten, doch diese Standardlösungen decken komplexe Gestaltungen wie das Supervermächtnis kaum rechtssicher ab und bergen hohe Risiken für den späteren Rechtsfrieden. Ein Notar kann helfen, Fehler zu vermeiden und eine passende Lösung zu finden. Da ein notarielles Testament den später bei Immobilienvermögen fast immer zwingenden und ähnlich teuren Erbschein ersetzt, erhalten Mandanten die rechtssichere Beratung bei Betrachtung der Gesamtkosten quasi kostenneutral. Entscheidend ist jedoch vor allem eine gute Vorbereitung. Dazu gehört ein durchdachter Finanzplan, der Vermögen, Liquidität, Ziele und familiäre Strukturen und Bedürfnisse berücksichtigt. Wer frühzeitig Klarheit über die eigene Vermögensstruktur hat, kann gemeinsam mit Beratern viel leichter entscheiden, welche Nachlassregelung sinnvoll ist und wie steuerliche Vorteile optimal genutzt werden können.
Das Berliner Testament ist nicht grundsätzlich schlecht, aber es passt nicht immer zu modernen Lebenssituationen. Das Supervermächtnis bietet dagegen deutlich mehr Flexibilität und hilft, steuerliche Vorteile sinnvoll zu nutzen. Es ermöglicht, Vermögen bereits frühzeitig und dennoch kontrolliert an die nächste Generation zu übertragen. Das klassische Berliner Testament funktioniert wie ein Autopilot, der lange zuvor eingestellt wurde: Man kommt an, aber nicht unbedingt dort, wo man heute hinmöchte. Das Supervermächtnis hingegen gibt dem überlebenden Partner die Möglichkeit, aktiv zu steuern und auf Veränderungen in Vermögen, Familie oder Steuergesetzgebung zu reagieren. Wer sicherstellen möchte, dass sein Vermögen an die richtigen Personen geht und dabei möglichst wenig Steuern anfällt, sollte diese Gestaltungsoption kennen und rechtzeitig planen. Ohne die entsprechende Vorbereitung profitiert am Ende oft nur das Finanzamt und wer sich nicht kümmert, ist am Ende sprichwörtlich “der Dumme”.